Rechtsprechung
OLG Hamm, 24.07.2013 - 20 U 106/13 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an Verbraucherinformationen innerhalb einer Versicherungspolice zum Beginn des Fristlaufs für einen Widerruf
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Bielefeld, 27.03.2013 - 3 O 114/12
- OLG Hamm, 24.07.2013 - 20 U 106/13
Wird zitiert von ... (15) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 24.01.2012 - VIII ZR 236/10
Verfahrensaussetzung: Zulässigkeit bei Anhängigkeit eines dieselbe Frage …
Auszug aus OLG Hamm, 24.07.2013 - 20 U 106/13
Die Aussetzung des Verfahrens ist in entsprechender Anwendung von § 148 ZPO auch ohne gleichzeitiges Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichthof der Europäischen Union zulässig, wenn die Entscheidung des Rechtsstreits von der Beantwortung derselben Rechtsfrage abhängt, die bereits in einem anderen Verfahren dem EuGH zur Vorabentscheidung nach Art. 267 AEUV vorgelegt worden ist (siehe dazu BGH, MDR 2012, 426; BAG, NJW 2011, 1836). - BGH, 28.03.2012 - IV ZR 76/11
Vorlage an den EuGH zur Vereinbarkeit der Vorschrift des § 5a Abs. 2 Satz 4 VVG …
Auszug aus OLG Hamm, 24.07.2013 - 20 U 106/13
Das vorliegende Verfahren wird bis zur Erledigung des dem EuGH mit Beschluss des BGH vom 28.03.2012 (Az. IV ZR 76/11) vorgelegten Vorabentscheidungsverfahrens über die Vereinbarkeit des § 5 a Abs. 2 Satz 4 VVG a.F. mit Art. 15 Abs. 1 Satz 1 der Zweiten Richtlinie Lebensversichrung in Verbindung mit Art. 31 Abs. 1 der Dritten Richtlinie Lebensversichrung ausgesetzt. - BAG, 20.05.2010 - 6 AZR 481/09
Anderweitiges Vorabentscheidungsverfahren - Aussetzung
Auszug aus OLG Hamm, 24.07.2013 - 20 U 106/13
Die Aussetzung des Verfahrens ist in entsprechender Anwendung von § 148 ZPO auch ohne gleichzeitiges Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichthof der Europäischen Union zulässig, wenn die Entscheidung des Rechtsstreits von der Beantwortung derselben Rechtsfrage abhängt, die bereits in einem anderen Verfahren dem EuGH zur Vorabentscheidung nach Art. 267 AEUV vorgelegt worden ist (siehe dazu BGH, MDR 2012, 426; BAG, NJW 2011, 1836).
- OLG Köln, 03.05.2016 - 20 U 18/16
Anforderungen an die Widerspruchsbelehrung bei Abschluss eines …
Der abweichenden Auffassung des OLG Hamm (Beschl. v. 24. Juli 2013 - 20 U 106/13 -) folgt der Senat nicht, zumal in dem dortigen Fall auch im Versicherungsschein die Verbraucherinformationen nicht erwähnt wurden, während vorliegend etwa das "Merkblatt Bestimmungen zum Steuerrecht"" in den Versicherungsscheinen als "Beilagen zum Versicherungsschein" angeführt worden ist (vgl. Anlagen K 1 bis K 3). - OLG Köln, 28.10.2016 - 20 U 30/16
Anforderungen an die Widerspruchsbelehrung beim Abschluss eines …
Der abweichenden Auffassung des OLG Hamm (Beschl. v. 24. Juli 2013 - 20 U 106/13 -) folgt der Senat nicht, zumal in dem dortigen Fall auch im Versicherungsschein die Verbraucherinformationen nicht erwähnt wurden, während vorliegend etwa die "Verbraucherinformation zu den Anlagemöglichkeiten" als "Beilagen zum Versicherungsschein" angeführt worden sind (GA 143; S. 2 des Versicherungsscheins). - OLG Hamm, 17.06.2015 - 20 U 56/14
Anforderung an die Belehrung über den Beginn der Widerrufsfrist beim Abschluss …
Trotz Erhalt des Versicherungsscheins und weiterer Unterlagen kann der Empfänger damit nicht hinreichend klar im Sinne des § 5a Abs. 2 VVG a.F. erkennen, wann die Widerspruchsfrist beginnt (vgl. auch Senat, Beschl. v. 24.07.2013, 20 U 106/13, n.v.).
- OLG Köln, 29.04.2016 - 20 U 184/15
Anforderungen an die Widerspruchsbelehrung beim Abschluss eines …
Der abweichenden Auffassung des OLG Hamm (Beschl. v. 24. Juli 2013 - 20 U 106/13 -) folgt der Senat nicht, zumal in dem dortigen Fall auch im Versicherungsschein die Verbraucherinformationen nicht erwähnt wurden, während vorliegend die "Verbraucherinformationen zu den Anlagemöglichkeiten" im Versicherungsschein als "Beilagen zum Versicherungsschein" angeführt worden sind (GA 9). - OLG Köln, 04.12.2015 - 20 U 160/15
Anforderungen an die Widerspruchsbelehrung beim Abschluss einer fondsgebundenen …
Der abweichenden Auffassung des OLG Hamm (Beschl. v. 24. Juli 2013 - 20 U 106/13 -) folgt der Senat nicht, zumal in dem dortigen Fall auch im Versicherungsschein die Verbraucherinformationen nicht erwähnt wurden, während vorliegend die "Verbraucherinformationen zu den Anlagemöglichkeiten" im Versicherungsschein als "Beilagen zum Versicherungsschein" angeführt worden sind (GA 19; Bl. 2 des Versicherungsscheins). - OLG Köln, 15.07.2016 - 20 U 64/16
Anforderungen an die Widerspruchsbelehrung beim Abschluss einer fondsgebundenen …
Der abweichenden Auffassung des OLG Hamm (Beschl. v. 24. Juli 2013 - 20 U 106/13 -) folgt der Senat nicht, zumal in dem dortigen Fall auch im Versicherungsschein die Verbraucherinformationen nicht erwähnt wurden, während vorliegend die "Verbraucherinformation zu den Anlagemöglichkeiten" im Versicherungsschein als "Beilagen zum Versicherungsschein" angeführt worden sind (Anlage B 3; S. 3 des Versicherungsscheins; GA 80). - OLG Köln, 08.04.2016 - 20 U 198/15
Anforderungen an die Widerspruchsbelehrung beim Abschluss einer fondsgebundenen …
Der abweichenden Auffassung des OLG Hamm (Beschl. v. 24. Juli 2013 - 20 U 106/13 -) folgt der Senat nicht, zumal in dem dortigen Fall auch im Versicherungsschein die Verbraucherinformationen nicht erwähnt wurden, während vorliegend die "Verbraucherinformationen zu den Anlagemöglichkeiten" in den Versicherungsscheinen als "Beilagen zum Versicherungsschein" angeführt worden sind (…GA 21, 107, 137). - OLG Köln, 25.09.2015 - 20 U 97/15
Anforderungen an die Widerspruchsbelehrung beim Abschluss einer fondsgebundenen …
Der abweichenden Auffassung des OLG Hamm (Beschl. v. 24. Juli 2013 - 20 U 106/13 -) folgt der Senat nicht, zumal in dem dortigen Fall auch im Versicherungsschein die Verbraucherinformationen nicht erwähnt wurden, während vorliegend die "Verbraucherinformationen zu den Anlagemöglichkeiten" im Versicherungsschein als "Beilagen zum Versicherungsschein" erwähnt worden sind. - OLG Hamm, 24.06.2015 - 20 U 255/13
Anforderungen an die Widerrufsbelehrung beim Abschluss einer …
Dem steht es - anders als in vom Senat abweichend entschiedenen Fällen, in denen die Belehrung für den Fristbeginn (nur) auf die Übersendung des Versicherungsscheins oder den Zugang eines Policenbegleitschreibens abstellte (…vgl. Senat, Urt. v. 17.06.2015, 20 U 56/14, n.v.; Beschl. v. 24.07.2013, 20 U 106/13, n.v.) - nicht entgegen, dass die Belehrung für den Fristbeginn auf den "Erhalt des Versicherungsscheins" abstellt. - OLG Köln, 22.12.2015 - 20 U 147/15
Anforderungen an die Widerspruchsbelehrung bei Abschluss eines …
Der abweichenden Auffassung des OLG Hamm (Beschl. v. 24. Juli 2013 - 20 U 106/13 -) folgt der Senat nicht, zumal in dem dortigen Fall auch im Versicherungsschein die Verbraucherinformationen nicht erwähnt wurden, während vorliegend die "Verbraucherinformationen zu den Anlagemöglichkeiten" im Versicherungsschein als "Beilagen zum Versicherungsschein" angeführt worden sind (GA 10; Bl. 2 R des Versicherungsscheins). - OLG Köln, 22.12.2015 - 20 U 146/15
Anforderungen an die Belehrung über das Widerspruchsrecht beim Abschluss eines …
- OLG Köln, 24.06.2016 - 20 U 43/16
- OLG Köln, 16.10.2015 - 20 U 107/15
Anforderungen an die Widerspruchsbelehrung bei Abschluss eines …
- OLG Köln, 20.11.2015 - 20 U 149/15
Anforderungen an die Widerspruchsbelehrung beim Abschluss einer fondsgebundenen …
- LG Köln, 16.11.2021 - 12 O 87/21